Blick über Berlin mit Fernsehturm (Foto: Stefan Widua/unsplash.com)

BFW begrüßt Entscheidung zu Berliner Vorkaufspraxis

Der BFW Berlin/Brandenburg bewertet die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Vorgehen der Berliner Bezirke bei der Ausübung des Vorkaufsrechts positiv. Nach Ansicht von BFW-Landesgeschäftsführerin Susanne Klabe sorgt die Entscheidung für mehr Rechtssicherheit bei Immobilienkäufen und schärft die Konturen der bisweilen ausufernden Vorkaufspraxis in Berlin. Gleichzeitig sende das Bundesverwaltungsgericht ein wichtiges Signal an Mieterinnen und Mieter.

„Ein Eigentümerwechsel bedeutet nicht zwangsläufig Luxussanierung, Umwandlung und Verdrängung. Im Gegenteil: Viele kleinere und mittelständische Vermieter sind eng mit der Stadt und ihren Einwohnerinnen und Einwohnern verbunden und sind sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst“, so Klabe weiter. Die Richter in Leipzig hatten zu Beginn der Woche das Vorgehen der Berliner Bezirke bei der Ausübung des Vorkaufsrechts in Teilen für rechtswidrig erklärt. Damit kassierte die rot-rot-grün geprägte Mieten- und Wohnungspolitik des Berliner Senats in der vergangenen Legislaturperiode die nächste juristische Pleite.

Der BFW Berlin/Brandenburg spricht von einer richtungsweisenden Entscheidung: „Anstatt weiterhin Unsummen von Steuergeldern in den Ankauf bestehender Gebäude zu stecken, sollte sich der künftige Senat endlich auf den Mietwohnungsneubau konzentrieren und eine intelligente Förderung zur Schaffung von Wohnraum für alle Einkommensgruppen auf die Beine stellen“, erklärte BFW-Landesgeschäftsführerin Klabe. Zwar wurden bislang noch nicht die vollständigen Entscheidungsgründe veröffentlicht. Das Urteil dürfte aber weitreichende Folgen für die künftige Ausübung kommunaler Vorkaufsrechte haben, in dem sie ein gern genutztes Schlupfloch der Gemeinden stopft.

Dennoch wirft die Entscheidung auch zahlreiche Fragen auf: Wie ist nach der Entscheidung mit möglichen Vorkaufsrechten umzugehen und welche Auswirkungen hat das Urteil auf künftige oder bereits geschlossene Abwendungsvereinbarungen? Der BFW Berlin/Brandenburg wird unter anderem zu diesen Fragen noch im November ein Seminar anbieten. Anmelden können Sie sich über die Website des Landesverbandes unter diesem Link.

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