Der Bundesrat hat am 5. März der Verlängerung des sogenannten Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis Ende 2022 zugestimmt. Es ermöglicht Behörden, während der Corona-Pandemie digitale Lösungen für Öffentlichkeitsbeteiligungen in Planungs- und Genehmigungsverfahren zu nutzen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das Planungssicherstellungsgesetz war im Mai 2020 in Kraft getreten und galt ursprünglich befristet bis 2021. Der Bundestag hatte sich angesichts der andauernden Corona-Pandemie dafür entschieden, die Maßnahmen zu verlängern. Informationen dürfen nach dem Gesetz auch über das Internet bekanntgemacht werden. Konsultationen und Verhandlungen sind online, per Telefon- oder Videokonferenz möglich. So können beispielsweise weiterhin die Entwürfe von Flächennutzungsplänen oder Bebauungsplänen online veröffentlicht, statt öffentlich ausgelegt werden.
Nach den Worten von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) sorgen digitale Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung derzeit dafür, dass zum Beispiel beim Wohnungsbau wichtige private und öffentliche Investitionen trotz der Pandemie nicht ins Stocken geraten. Die Sonderregeln sollten den an Bauvorhaben Beteiligten mehr Freiraum für digitale, analoge und hybride Verfahrenslösungen geben. Die Verlängerung soll nun Klarheit für Behörden, Investoren und Verbände schaffen. Die Bundesregierung will später entscheiden, ob die Regeln – wie vielfach gefordert – auch dauerhaft gelten sollen.