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Beteiligungsverfahren am Bau bleiben vorerst digital

Die Corona-Kontaktbeschränkungen erschweren viele Verfahren in der Bau- und Umweltplanung. Unterlagen können nicht immer in den Rathäusern zur Ansicht ausgelegt werden, Anhörungen in großer Runde nicht stattfinden. Erörterungen und Antragskonferenzen sollen deshalb online stattfinden – möglicherweise auch langfristig.

Das Bundeskabinett hat zunächst eine Verlängerung der Sonderregelung bis Ende 2022 beschlossen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) will so verhindern, dass wichtige private und öffentliche Investitionen wegen der Pandemie ins Stocken geraten. Für viele Planungs- und Genehmigungsverfahren ist normalerweise die körperliche Anwesenheit von Personen erforderlich. Das gilt zum Beispiel bei der Einsichtnahme in Unterlagen oder bei der Durchführung von Erörterungs- und Anhörungsterminen.

Mit dem sogenannten Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) hat die Bundesregierung nun vorübergehende Ersatzmöglichkeiten geschaffen. Dazu gehören zum Beispiel Internetveröffentlichungen oder die Durchführung von Online-Konsultationen. Um niemanden von Beteiligungsmöglichkeiten auszuschließen, sollen wesentliche Unterlagen und Entscheidungen weiterhin aber auch analog veröffentlicht werden. Zudem sollen Wirkung und Anwendung des Gesetzes ausgewertet werden. Anhand der Ergebnisse will die Bundesregierung entscheiden, ob die Regeln auch dauerhaft gelten.

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