Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat das Normenkontrollverfahren von CDU und FDP im Berliner Abgeordnetenhaus gegen den „Berliner Mietendeckel“ ausgesetzt und will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. Ein entsprechender Beschluss erging laut einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung des Gerichts am 21. Oktober.
Die Berliner Verfassungsrichter verwiesen in Ihrer Begründung auf die ausstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, beim dem eine Klage von Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP gegen den Mietendeckel ebenfalls anhängig ist. In diesem Verfahren geht es um die Frage, ob das Land Berlin überhaupt berechtigt ist, ein Gesetz über die Begrenzung von Mieten zu erlassen oder ob diese Kompetenz ausschließlich dem Bund zukommt. Das entsprechende Votum aus Karlsruhe soll nun abgewartet werden. Erwartet wird dieses in der ersten Jahreshälfte 2021.
Der FDP-Fraktionsvorsitzende Sebastian Czaja hatte die Klage vor dem Landesverfassungsgericht mit der Begründung verteidigt, dass diese weitgehender sei und weitere Fragen zur Verfassungsmäßigkeit aufgreife.
Berlins Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) sieht derweil keinen Grund, die Regelungen des Mietendeckels auszusetzen. Das Gesetz sei „ein gültiges, vom Abgeordnetenhaus beschlossenes Gesetz.“
Das Gesetz gilt als Prestigeprojekt des rot-rot-grünen Senats. Es soll verhindern, dass die Mieten in der Hauptstadt weiter so rasant steigen wie in den vergangenen Jahren.