Blick über Berlin mit Fernsehturm (Foto: Stefan Widua/unsplash.com)

Berlin erschwert Wohneigentumsbildung im Bestand

Als erstes Bundesland erschwert Berlin die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen auf Grundlage der Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB), dem sogenannten Baulandmobilisierungsgesetz. Der Berliner Senat hat gestern (3. August 2021) das gesamte Berliner Stadtgebiet zum „angespannten Wohnungsmarkt“ erklärt. Dadurch soll die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestehenden Wohngebäuden ab fünf Wohnungen nur noch mit Zustimmung des jeweiligen Bezirksamtes erfolgen können.

Der Senat beruft sich bei seinem Vorgehen auf den neuen § 201a BauGB. Die Landesregierungen werden darin ermächtigt, durch Rechtsverordnung Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt zu bestimmen. Ein solches Gebiet liegt danach vor, „wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen in einer Gemeinde oder einem Teil der Gemeinde zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn

  • die Mieten in einem Gebiet deutlich stärker steigen als im bundesweiten Durchschnitt,
  • die durchschnittliche Mietbelastung der Haushalte den bundesweiten Durchschnitt deutlich übersteigt,
  • die Wohnbevölkerung wächst, ohne dass durch Neubautätigkeit insoweit erforderlicher Wohnraum geschaffen wird oder
  • ein geringer Leerstand bei großer Nachfrage besteht.“

Bei Vorliegen der beiden zuletzt genannten Fallgruppen (3. und 4.) ermächtigt wiederum der neu geschaffene §250 BauGB, Umwandlungen zu regulieren. Die entsprechende Regelung gilt bis Ende des Jahres 2025. Zuvor war eine behördliche Zustimmung nur in sogenannten Milieuschutzgebieten erforderlich. Im Ergebnis ist bereits jetzt absehbar, dass sowohl bestehende Eigentumswohnungen im Bestand als auch künftig entstehende im Neubau erhebliche Preissteigerungen erfahren werden, womit für weite Teile der Bevölkerung die Eigentumsbildung weiter erschwert werden dürfte.

BFW-Landesgeschäftsführerin: Trend zum Umzug ins Umland wird verstärkt

„Das Verbot wird die Preise von Eigentumswohnungen noch stärker in die Höhe treiben“, erklärt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg. „Weil sich junge Familien mit kleinen Kindern schon heute die teuren Berliner Neubauwohnungen kam leisten können, wird das Gesetz den Trend zum Umzug ins Umland verstärken. Für neue Eigentumswohnungen an der Rummelsburger Bucht werden schon jetzt bis zu 12.000 Euro je Quadratmeter verlangt, rund 7.000 Euro kosten Neubauten im Durchschnitt. BFW-Mitgliedsunternehmen bauen auch deshalb verstärkt in Brandenburg“, so Klabe weiter. Umlandgemeinden freuten sich über Zuzug und steigende Steuereinnahmen. Eine Bürgermeisterin habe sie aber auch gefragt: „Wollt ihr in Berlin denn nur die Bezieher von Transfereinkommen behalten?“. Für die BFW-Landesgeschäftsführerin steht fest: „Gemischte Quartiere entstehen durch gemischte Eigentumsstrukturen“.

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