BauGB-Novelle: Bundesrat für stärkere Nutzung von KI bei Bauleitplänen

Der Bundesrat verlangt mehr Möglichkeiten für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) bei der Aufstellung von Bauleitplänen. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (21/7735) vorgelegten Stellungnahme des Bundesrates zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588) heißt es, der Einsatz von Künstlicher Intelligenz könne die Aufstellung von Bauleitplänen in vielfältiger Weise unterstützen und zur Effizienzsteigerung der Planungsverfahren beitragen. Die von der Bundesregierung vorgesehene Regelung erscheine jedoch zu eng gefasst, da sie sich lediglich auf einzelne Verfahrensschritte beziehe.

Nach Ansicht des Bundesrates kann der Einsatz von Künstlicher Intelligenz jedoch auch bei der Erstellung weiterer Bestandteile der Bauleitplanung, insbesondere bei der Begründung und dem Umweltbericht, eine unterstützende Funktion übernehmen. „Gerade bei der Aufbereitung, Strukturierung und Auswertung umfangreicher Datenbestände bestehen erhebliche Anwendungsmöglichkeiten, daher sollte die Regelung auch auf die Erstellung der Begründung und den Umweltbericht erstreckt werden“, heißt es in der Stellungnahme. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz soll dabei „ausschließlich unterstützend“ erfolgen und keine Verlagerung der politischen Verantwortung der Gemeinde begründen. Die Verantwortung für die Aufstellung und Beschlussfassung von Bauleitplänen verbleibe uneingeschränkt bei den zuständigen Organen der Gemeinde. Insbesondere könne der Einsatz von Künstlicher Intelligenz die planerische Abwägung sowie die abschließende Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde nicht ersetzen. Außerdem macht der Bundesrat weitere Vorschläge zur Änderung des Gesetzentwurfs.

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die Forderung es Bundesrates nach einer stärkeren Nutzung von Künstlicher Intelligenz ab. Die im Regierungsentwurf vorgeschlagene Regelung beziehe sich nicht nur auf einzelne Verfahrensschritte, sondern auch auf den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zur Vorbereitung der Erstellung der Bauleitplanentwürfe. Der Vorschlag des Bundesrates erscheine demgegenüber nicht gleichermaßen präzise, heißt es. Andere Änderungsvorschläge will die Bundesregierung prüfen oder lehnt sie ab. Abgelehnt wird unter anderem der Vorschlag des Bundesrates, es den Kommunen rechtssicher zu ermöglichen, Wohnbauland zum Verkehrswert bevorzugt an Personen der örtlichen Bevölkerung zu vergeben. Der Spielraum der Kommunen bei der Ausgestaltung sogenannter Einheimischenmodelle lasse sich rechtssicher nur im Konsens mit der EU-Kommission erweitern, erklärt die Bundesregierung.

Quelle hib 28.08.2026

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