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Anhörung für das Mietrechtsanpassungsgesetz

Nach der ersten Lesung im Bundestag fand am 7. November 2018 die Anhörung zum Mietrechtsanpassungsgesetz im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Als Sachverständiger nahm auch der BFW teil.

Auch wenn bereits im Kabinettsbeschluss einige Vorschläge der Immobilienwirtschaſt berücksichtigt worden waren, so machte
der BFW-Bundesgeschäſtsführer Christian Bruch in der Anhörung noch einmal deutlich, dass es sich bei dem Gesetzentwurf weiterhin um rein soziale Symbolpolitik zu Lasten unternehmerischer Leistung und Risikobereitschaſt handele. Aus Sicht der mittelständischen Immobilienwirtschaſt bestehe erheblicher Nachbesserungsbedarf.
Der BFW wird sich weiterhin aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen. Zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens und den Auswirkungen für die Immobilienpraxis informiert der BFW u. a. in den Arbeitskreisen der BFW-Landesverbände.

Die Stellungnahme des BFW zum MietAnpG finden Sie unten als Download.

Weitere Informationen:

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