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Änderungen zu Share Deals in Kraft

Mit dem 1. Juli ist eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes in Kraft getreten. Gegenstand der Reform, die Bundestag und Bundesrat beschlossen hatten, sind Immobilientransaktionen mittels Share Deals. Die Beteiligungsschwelle bei Unternehmensverkäufen, ab der ein Grundstückserwerb anzunehmen ist, wird von 95 auf 90 Prozent abgesenkt. Es bleibt auch dabei, dass die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird.

Die derzeitigen Grunderwerbsteuersätze sind in vielen Fällen höher als die Nachteilskosten eines Share Deals. Die wesentliche Motivation für die Steuergestaltungen mittels Share Deal liegt daher in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze begründet. Würden die Länder den Steuerwettlauf beenden und die Grunderwerbsteuersätze senken, würden auch weniger Unternehmen Transaktionen mittels Share Deal durchführen. Der BFW fordert daher weiterhin eine bundesweite Absenkung der Grunderwerbsteuersätze.

Weitere Informationen zum Thema Share Deals und den Positionen des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen finden Sie hier sowie auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages.

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