Steuern Allgemein Grafik Steurern iStock-1185187459_steuern (copyright: istock.com / erhui1979)

Änderung bei Share Deals beschlossen

Der Bundestag hat am 21. April 2021 die Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes beschlossen. Gegenstand der Reform sind Immobilientransaktionen mittels Share Deals. Der Gesetzentwurf muss noch den Bundesrat passieren.

Nach der 1. Lesung im Bundestag am 27. September 2019 war der politische Willensbildungsprozess fast zwei Jahre fest gefahren. Nun bleibt es dabei: Die Beteiligungsschwelle bei Unternehmensverkäufen, ab der ein Grundstückserwerb anzunehmen ist, wird von 95 Prozent auf 90 Prozent abgesenkt. Es bleibt auch dabei, dass die Haltefrist von fünf auf zehn Jahre verlängert wird.

BFW-Position

Die derzeitigen Grunderwerbsteuersätze sind in vielen Fällen höher als die Nachteilskosten eines Share Deals. Die wesentliche Motivation für Steuergestaltungen mittels Share Deal liegt daher in der Höhe der Grunderwerbsteuersätze begründet. Würden die Länder den Steuerwettlauf beenden und die Grunderwerbsteuersätze senken, würden auch weniger Unternehmen Transaktionen mittels Share Deal durchführen. Der BFW fordert daher weiterhin eine bundesweite Absenkung der Grunderwerbsteuersätze.

Hintergrund

Grundsätzlich machen Haftungsfragen, Organisation von Betriebsübergängen, verminderte  Abschreibungsmöglichkeiten der erworbenen Gesellschaft sowie hohe Due-Diligence-Kosten den Share Deal für einen Investor unattraktiv. Die aktuellen Grunderwerbsteuersätze sind  jedoch mitunter höher als die Nachteilskosten eines Share Deals, so dass dann Unternehmen  nach einer Abwägung aller betriebswirtschaftlichen Risiken zu Transaktionen mittels Share Deal tendieren.

Erstes Mittel zur Eindämmung der Steuergestaltung durch Share Deals wäre damit die Senkung  der Grunderwerbsteuersätze. Die Bundesländer gehen derzeit genau den anderen Weg: So wurde die Grunderwerbsteuer seit 2007 insgesamt 26 Mal erhöht. Nur in Bayern und Sachsen  ist der Steuersatz mit 3,5 Prozent noch so hoch wie 2007. In Nordrhein-Westfalen, dem Saarland,  Brandenburg, Thüringen und Berlin hat sich der Steuersatz ausgehend von 3,5 Prozent dagegen  auf 6,5 Prozent erhöht. Hierdurch sind die Belastungen für private Wohnungskäufer immer stärker  gestiegen. Wenn daneben berücksichtigt wird, dass sich in dieser Zeit die durchschnittlichen  Preise für Wohneigentum in den Ballungsräumen um mehr als 50 Prozent erhöht haben, potenziert sich  die Belastung mit Grunderwerbsteuer.

Weiter Informationen und Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier.

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