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2029 noch eine Million Haushalte mit Wohngeldbezug

Im Jahr 2029, wenn sich die Wirkung der von der Bundesregierung geplanten Reform des Wohngeldes vollständig entfalten wird, sollen noch rund eine Million Haushalte Wohngeld bei jeweils verringertem Niveau beziehen. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (21/7689(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (21/7503(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) unter Bezugnahme auf Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Rund 238.000 Haushalte würden nach diesen Berechnungen ihren Anspruch auf Wohngeld vollständig verlieren.

Die entsprechende Neustrukturierung des Wohngeldes ist nach Angaben der Bundesregierung so konzipiert, dass Haushalte mit geringeren Einkommen weniger betroffen sind als Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs. Durch Vereinfachungen solle die Wohngeldsachbearbeitung beschleunigt werden. Um den Unterstützungsbedarf von Haushalten mit niedrigen Einkommen strukturell zu senken, seien Maßnahmen für mehr bezahlbaren Wohnraum ergriffen worden. Insbesondere seien in der Finanzplanung umfangreiche Steigerungen der Bundesmittel für den Sozialen Wohnungsbau in Höhe von fünf Milliarden Euro für das Programmjahr 2027 und jeweils 5,5 Milliarden Euro für die Programmjahre 2028 und 2029 vorgesehen.

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