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Zensus soll erst 2022 kommen

Der europaweite Zensus 2021 soll nach dem Willen der Bundesregierung aufgrund der Corona-Pandemie erst im Mai 2022 durchgeführt werden. Dies hat das Kabinett am 2. September beschlossen. Hausverwalter, die für die Zählung von Gebäuden und Wohnungen verantwortlich sind, können vorerst aufatmen. Es bedarf jedoch noch der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat.

In dem dem Kabinettsbeschluss zugrunde liegenden Gesetzentwurf zur Änderung des Zensus-Gesetzes heißt es, dass der Zensus 2021 wegen der Corona-Pandemie nicht planmäßig vorbereitet werden konnte. Als neuer Termin ist der 15. Mai 2022 vorgesehen.

Stattfinden soll der europaweite Zensus alle zehn Jahre. Gegenüber der letzten Zählung 2011 ist der Umfang der Erhebungen erweitert worden. Neu sind Fragen über die Nettokaltmiete, den Wohnungsleerstand, die Wohnungsgrößen und das Baualter der Gebäude. Die Auskunft über das Vorhandensein von Bad und WC wird nicht mehr erhoben. Die Angabe der Heizungsart wurde um den verwendeten Energieträger ergänzt. Die Erweiterung um den energetischen Gebäudezustand entstammt einer Initiative des Bundesrates und wurde insbesondere von Immobilienverwaltern massiv kritisiert.

Mit der regelmäßigen Durchführung eines Zensus werden Vorgaben der EU umgesetzt. Nach der  Verordnung (EG) Nr. 763/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über Volks- und Wohnungszählungen müssen die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig statistische Daten über ihre Bevölkerung und Wohnungssituation ermitteln und der EU-Kommission übermitteln.

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