Wohngelderhöhung 2025

Das Wohngeld wurde zum 1. Januar 2025 dynamisiert.

Das Wohngeld-Plus steigt danach durchschnittlich um rund 15 Prozent. Darin enthalten sind die Steigerung der Mieten und der Inflation von 2021-2023. Ohne die Dynamisierung würde die geschätzte Zahl der Wohngeldhaushalte in 2025 auf rund 1,6 Millionen sinken, mit Dynamisierung wird die Zahl der Empfängerhaushalte auf rund 1,9 Millionen im Jahr 2025 geschätzt.

BFW: Die Dynamisierung des Wohngeldes klingt wie eine Selbstverständlichkeit. Das war jedoch bis 2022 nicht gesetzlich geregelt. Anspruchsberechtigte sind dadurch Jahr für Jahr systematisch aus dem Wohngeldbezug herausgefallen. Das Wohngeld hat als Sozialleistung insoweit bis 2022 nicht funktioniert. Die gesetzliche Regelung zur Anpassung des Wohngeldes an gestiegene Lebenshaltungskosten und Mieten ist u.a. auch ein Erfolg des BFW. 

Regelung: In § 43 Abs.1WoGG ist eine Dynamisierung per Verordnung im Zweijahresrythmus vorgeschrieben. Dies war u.a. Gegenstand der Wohngeldreform, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten ist. Die Verordnung soll § 43 WoGG umsetzen. Die Anpassung des Wohngelds im Zweijahresrytmus, also nun zum 01.01.2025 garantiert eine Anpassung an die Preis- und Mietpreisentwicklung. Private Haushalte werden entlastet und deren reale Kaufkraft gesichert. Forderungsausfälle für die Immobilienwirtschaft werden vermieden oder zumindest begrenzt.

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