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Wohngeld: Regelmäßige Anpassung ab 2022

Das Wohngeld soll zum 1. Januar 2022 dynamisiert und fortan regelmäßig an die eingetretene Miet- und Einkommensentwicklung angepasst werden. Erstmals hat jetzt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) einen Verordnungsentwurf (1. WoGFV) dazu vorgelegt. Grundlage ist § 43 WoGG, der im Rahmen der letzten Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 eingeführt worden ist.

Mit der hierin enthaltenen Dynamisierung des Wohngeldes im zweijährigen Turnus wurde einer langjährigen Forderung des BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen nachgekommen.

Nach einer Schätzung des IW Köln führt die Fortschreibung des Wohngeldes im Jahr 2022 für die bestehenden Wohngeldhaushalte zu einer durchschnittlichen Erhöhung des Wohngeldes um voraussichtlich rund 13 Euro pro Monat. Die 1. WoGFV bedarf der Zustimmung des Bundesrates, weil das Wohngeld je zur Hälfte von Bund und Ländern gezahlt wird.

Geplante Eckpunkte des Verfahrens:

  • Kabinettbefassung: 31. März 2021
  • Zustimmung des Bundesrates: 28. Mai 2021
  • Inkrafttreten: 1. Januar 2022  

Die Dynamisierung des Wohngeldes ist essentiell, weil absehbar ist, dass Wohnkosten und Verbraucherpreise auch in Zukunft steigen werden.

Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als zielgenaues Instrument der Subjektförderung bleibt durch die Automatismen einer Dynamisierung erhalten, ohne das der aufwendige Weg einer gesetzlichen Anpassung des Wohngeldgesetzes gegangen werden muss. Hierdurch wird verhindert, dass Haushalte vom vorrangigen Leistungssystem Wohngeld in das nachrangige Systeme der Grundsicherung abrutschen.

Die Dynamisierung des Wohngeldes bietet die Chance, die Eigenverantwortung der betroffenen Menschen für Lebensführung, Berufstätigkeit und effizienten Wohnkonsum verlässlich zu erhalten und zu stärken. Risiken für Mietausfälle und sozial bedingte Mieterfluktuation werden reduziert und die Stabilität sozial durchmischter Quartiere gestärkt.

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