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Wohneigentumsförderung für Familien wird ausgeweitet

Das Bauministerium hat angekündigt, die Neubauförderprogramme zu überarbeiten. Die neuen Rahmenbedingungen für die Wohneigentumsförderung für Familien (WEF) treten am 16. Oktober 2023 in Kraft. Das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) ist noch in der Überarbeitung. Eine neue Förderung Jung kauft alt wird in diesem Jahr erstellt.

Das Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wird zum 16.10.2023 die Förderung im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) ausweiten. Die erweiterte Förderung soll laut KfW mehr Familien mit Kindern mit geringem oder mittlerem Einkommen die Möglichkeit geben, selbstgenutztes und klimafreundliches Wohneigentum (Neubau oder Ersterwerb) in Deutschland zu erwerben. Bisher ist die Förderung kaum genutzt worden.

Erhöhte Einkommensgrenze ab 16.10.2023

Um mehr Familien eine Förderung zu ermöglichen, wird die Einkommensgrenze nun um 30.000 Euro angehoben. Die Förderung „Wohneigentum für Familien“ können künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro (bisher 60.000 Euro) bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

Höhere maximale Kreditbeträge ab 16.10.2023

Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gefördert wird im Programm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) maximal eine Wohneinheit.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro (140.000 Euro)
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro (165.000 Euro)
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ab dem 16.10.2023:

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro (190.000 Euro)
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro (215.000 Euro)
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro (240.000 Euro)

Bisherige Kreditbeträge in Klammern.

Förderung wurde bisher kaum genutzt

Das Programm Wohneigentum für Familien ist am 1. Juni 2023 gestartet und wurde bisher kaum genutzt. Stand 15. September 2023 wurden 245 Förderungen zugesagt. Die Förderung erfolgt über zinsvergünstigte Darlehen. Bei einer Laufzeit von 35 Jahren und einer Zinsbindung von 10 Jahren beträgt der Zinssatz 0,5 Prozent.

Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Jung kauft alt

Neben der Aktualisierung der WEF-Förderung ist auch angekündigt die allgemeine Neubauförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) zu überarbeiten. Des Weiteren wird es ein neues Förderprogramm „Jung kauft alt“ geben. Dieses wir für 2024 und 2025 befristet angeboten werden. Gefördert wird der Erwerb von sanierungspflichtigen Bestandsgebäuden verbunden mit Sanierungsauflagen.

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