WEG aktuell: Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Abgeschlossenheitsbescheinigungen in der Anhörung

Das Justizministerium hat einen Entwurf zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen vorgelegt. Im Rahmen der Anhörung hat auch der BFW Gelegenheit, bis 14. Oktober 2022 Stellung zu nehmen.

Im Kern geht es darum, neben der schriftlichen Antragstellung eine elektronische Antragstellung ab 01.01.2023 zu ermöglichen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohnraum soll hierfür in den digitalen Bauantrag implementiert werden. Inhalte sollen gleich bleiben.

BFW-Mitglieder können uns gern ihre Verbesserungsvorschläge zum Thema Abgeschlossenheitsbescheinigungen übersenden. Diese werden wir dann im Rahmen der Anhörung einbringen.

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