Wärmeplanungsgesetz – aktueller Stand  

Bau- sowie Wirtschaftsministerium haben den Referentenentwurf zum Wärmeplanungsgesetz veröffentlicht. Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Der BFW hat  sich an der Anhörung beteiligt  und eine schriftliche Stellungnahme abgeben.

Eckpunkte zu den Regelungsinhalten des WPG finden Sie hier.

Grundsätzliche Bewertung

  • Das WPG trägt zur Erreichung der Klimaschutzziele bei. Die kommunale Wärmeplanung ist ein wichtiges Instrument zur Koordinierung der lokalen Energieinfrastrukturentwicklung. Es geht um Planungs- und Investitionssicherheit der Akteure vor Ort bei der Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien. Für Eigentümer und Mieter geht es um eine wirtschaftlich und sozial tragfähige Handlungsoption im Rahmen der kommenden Novelle zum Gebäudeenergiegesetz.
  • Allein die Planung ist jedoch nicht das Ziel. Der Klimaschutz gewinnt erst, wenn Wärme aus erneuerbaren Energien tatsächlich durch die Fernleitungen fließt. Die erforderlichen Ausbauverpflichtungen sind daher zwingend im Gesetzentwurf zu ergänzen. Anderenfalls besteht das Risiko, dass zwar Wärmpläne erstellt, jedoch zum Beispiel wegen fehlender Leistungsfähigkeit nicht umgesetzt werden. 
  • Immobilieneigentümer brauchen Planungssicherheit. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss prioritär noch vor dem GEG vorangebracht werden. Die flächendeckende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien kann so in den Kommunen ohne einen ordnungsrechtlichen Zwang zum Heizungsaustausch sichergestellt werden.

BFW-Kernforderungen lauten:

  • Grundsatz: Ausbaupflichten einfügen.
  • Zielerreichung durch Zwischenziele und verpflichtende Finanzierungspläne sicherstellen.
  • Rechtssichere Ermittlung des EE-Anteils von 50 %.
  • Beschleunigte Steigerung des Wärmenetzausbaus.
  • Bundesweit einheitliche Pflicht zu vereinfachter Wärmeplanung.
  • Sozial tragfähige Energiepreisentwicklung sicherstellen.
  • Umsetzungsmaßnahmen planungssicher gestalten.
  • Wärmeversorgung mit 100% EE gewährleisten.
  • Keine Benachteiligung von Biomasse in neuen Wärmenetzen.
  • Evaluation muss auch Bau und Betrieb der Leitungsnetze umfassen.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.