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Wachstumschancengesetz Degressive AfA korrekt berechnen

Bei der kombinierten Anwendung von degressiver AfA und Sonder-AfA ist streitig, ob der jährlich abgeschmolzene Restwert der degressiven AfA unter Einbeziehung der Sonder-AfA berechnet werden muss oder nicht. Diese Frage hat Auswirkungen auf die Höhe der jährlichen Abschreibung und damit auch auf die Attraktivität der degressiven AfA und Sonder-AfA (EH 40 mit QNG).

Hintergrund: Es besteht ein Wahlrecht zwischen linearer AfA und degressiver AfA. Es kann auch von der degressiven AfA zur linearen AfA gewechselt werden. Die lineare AfA wird dann auf der Grundlage des durch degressive AfA abgeschmolzenen Restwertes berechnet. Degressive AfA oder lineare AfA können auch mit der Sonder-AfA kombiniert werden.

Auch wenn ein Wahlrecht zwischen linearer AfA und degressiver Afa besteht, so handelt es sich dennoch um unterschiedliche steuerliche Modelle. Bei der Ausübung des Wahlrechts wird die lineare AfA zwar durch die degressive AfA ersetzt. Es handelt sich aber um keinen Ersatz, auf den die rechtliche Argumentation 1:1 übertragbar wäre.  Der grundlegende Unterschied besteht darin, dass die degressive AfA auf der Grundlage eines abgeschmolzenen Restwertes berechnet wird. BMF- Anwendungsschreiben zur linearen AfA und Kommentarliteratur sowie Rechtsprechung zur linearen AfA lassen sich daher nicht ohne Weiteres auf die degressive AfA übertragen.

Auch das Finanzministerium kann hier derzeit nicht weiterhelfen. Erst das BMF-Anwendungsschreiben zur degressiven AfA wird zu einzelnen Detailfragen, wie der Restwertberechnung, abschließend Rechtssicherheit schaffen.

Fazit/Handlungsempfehlungen: Wann das BMF-Anwendungsschreiben kommt, ist derzeit nicht klar. Um dennoch bereits jetzt die wirtschaftlichen Vorteile der degressiven AfA zu nutzen, sollten Sie den Restwert bei kombinierter Anwendung mit der Sonder-AfA im Vertrieb konservativ, also unter Einbeziehung der Sonder-AfA berechnen. Haftungsrisiken werden so vermieden.

Ausblick: Das geplante BFW-Berechnungstool wird ebenfalls von dieser Prämisse ausgehen. Das Tool wird am 26.06.2024, 11:00 Uhr in einer digitalen Infoveranstaltung vorgestellt. Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor. Kostenfreie Anmeldung hier.

Weitere Informationen:

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