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Unechte Mehrheit: Hängepartie um degressive AfA geht weiter

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am Abend des 21. Februar 2024 über das Wachstumschancengesetz und die darin enthaltene degressive AfA abgestimmt. Doch trotz Mehrheit ist mehr denn je unklar, ob die degressive AfA kommt. Die Zustimmung kam nämlich ohne die Stimmen der unionsgeführten Länder zustande und deren Stimmen werden zwingend benötigt.

Die Sitzung des Vermittlungsausschusses ergab eine sogenannte „unechte Mehrheit“. Das bedeutet, dass zwar eine Mehrheit für einen Kompromiss beim Wachstumschancengesetz zustande kam, diese Mehrheit aber nicht für einen Beschluss im Bundesrat genügt. Damit ist das Abstimmungsergebnis ein Pyrrhussieg.

Der Grund liegt darin, dass in Bundestag, Bundesrat und Vermittlungsausschuss unterschiedliche Mehrheitsverhältnisse herrschen. Alle drei Gremien müssen jedoch zustimmen. Somit ist ein Abstimmungsergebnis das klar erkennen lässt, dass im Bundesrat keine Mehrheit vorhanden ist, schlichtweg nicht ausreichend.

Der Vermittlungsausschuss besteht zur Hälfte aus Vertretern aus Bundestag und Bundesrat. Während also im Bundestag die Ampelkoalition einen Mehrheitsbeschluss fassen kann und im Bundesrat die Länder mit ihren unterschiedlichen Landeskoalitionen vertreten sind, besteht im Vermittlungsausschuss eine Mischung aus diesen beiden Mehrheitsverhältnissen.

Eine informelle Arbeitsgruppe hatte im Vorfeld der Sitzung einen Kompromissvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht vor, das Entlastungspaket um mehr als die Hälfte zu verkleinern. Dieses Paket wurde mit einer „unechten Mehrheit“ beschlossen. Die Unionsvertreter stimmten nicht zu, obwohl ihre Stimmen im Bundesrat für eine Mehrheit zwingend benötigt werden.

Da die Ministerpräsidenten ihre jeweiligen Koalitionspartner mitvertreten müssen, stimmen die Parteien im Vermittlungsausschuss nicht im Block ab. Insofern gibt es in diesem Ausschuss keine klaren „Fraktionen“.

Das beschlossene Paket enthält eine degressive AfA in Höhe von 5 %. Die Streitpunkte im Wachstumschancengesetz liegen jedoch an anderer Stelle. Die Länder und der Bund sind sich einig, dass die degressive AfA kommen soll.

Erschwert wird eine Einigung durch eine sachfremde politische Verknüpfung. Unionsvertreter haben angekündigt, sollte die von der Ampel geplante Streichung der Agrardieselrückvergütung beschlossen werden, werde es keine Zustimmung der unionsgeführten Länder für das Wachstumschancengesetz geben.

Das beschlossene Paket muss nun ins parlamentarische Verfahren. Als nächstes wird der Bundestag am 23. Februar darüber abstimmen, dann steht am 22. März die Abstimmung im Bundesrat an. Kann bis dahin keine Mehrheit organisiert werden, könnte das Wachstumschancengesetz zurück in den Vermittlungsausschuss verwiesen werden oder ganz scheitern.

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