Justiziar/Leiter Recht
Die Bundesregierung hat die sogenannte Mantelverordnung (19/29636) beschlossen. Der Bundestag muss der Vorlage noch zustimmen. Im Kern geht es für die Immobilienwirtschaft um das umweltgerechte Recycling von Baustoffen.
Sicherlich, das gesetzgeberische Ziel, Grundwasser und Boden vor Verunreinigungen zu schützen und hierdurch einen nachhaltigen Beitrag zum Umweltschutz und zur Gesundheit der Menschen zu leisten, ist positiv.
Mit dem verabschiedeten Entwurf es jedoch aus Sicht des BFW nicht gelungen, Nachhaltigkeitsaspekte wie Umweltschutz, soziale Verantwortung und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in angemessener Weise zusammenzuführen und dauerhaft tragfähig zu gestalten. Ein Beitrag der Mantelverordnung zum Umwelt- und Gesundheitsschutz ist daher fraglich.
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