Nebenkostenprivileg

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TKG-Novelle: Nebenkostenprivileg fällt weg

Die Betriebskostenverordnung hat sich zum 1. Juli 2024 geändert. Die Umlagefähigkeit von Kabelentgelten gem. § 2 Nr. 15a und b BetrKV (Breitbandkabel) wurde für alle Mietverträge abgeschafft. Umlagefähig bleiben nur noch die reinen Stromkosten für diese Anlagen sowie Wartungskosten bei...

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