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BGH-Urteil stärkt Rechte von Immobilienkäufern
Beim Verkauf von Bestandsimmobilien kann der Erwerber weiterhin „fiktive“ Mängelbeseitigungskosten verlangen. Das hat der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshof entschieden (Urteil vom 12.03.2021 – V ZR 33/19). Die Entscheidung wurde zwar im vollen Wortlaut noch nicht veröffentlicht, den...