Fakten
Recht
Verordnung zur kurzfristigen Sicherung der Energieversorgung – begrenzte Risiken bei Zuwiderhandlung
Ab 01.09.2022 gilt die Verordnung mit Kurzfristmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung. Die Verordnung läuft sechs Monate, also bis 28.02.2023. Anmerkungen: Eine zweite Verordnung mit mittelfristigen Maßnahmen soll am dem 1.10.2022 in Kraft treten. Sie hat eine Geltungsdauer von 24...