Bedarfsgemeinschaft

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Wohnkosten und Mindestlohn

Bei einer alleinstehenden Person, die Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro arbeitet, dürften nur Wohnkosten von 432 Euro monatlich anfallen, um keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch) zu haben. Das rechnet die Bundesregierung in ihrer...

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