Steuern Allgemein Bundesadler (Copyright: istock.com/Fitzer)

Rechtspolitische Irrfahrt gefährdet Überbrückungshilfe III

„Die verlängerte und erweiterte Überbrückungshilfe für vom Lockdown betroffene Unternehmen ist richtig und wichtig. Nur wenn die Unternehmen direkte Hilfe erhalten, können Lieferketten und Wirtschaftskreisläufe erhalten bleiben und nach dem Lockdown zum Aufschwung beitragen“, sagte Andreas Ibel, Präsident des BFW, über die am Wochenende von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten beschlossene Überbrückungshilfe III. 

Nach den neuen Festlegungen können betriebliche Fixkosten, also insbesondere Mieten und Pachten, erstattet werden. Die Höhe ist dabei vom Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahresmonat abhängig:

  • Bei Umsatzrückgängen zwischen 30 und 50 Prozent werden 40 Prozent der Fixkosten erstattet,
  • bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent werden 60 Prozent der Fixkosten erstattet und
  • bei Umsatzrückgängen von mehr als 70 Prozent werden 90 Prozent der Fixkosten erstattet.

„Durch die Überbrückungshilfe III und die weitgehende Übernahme der Miete erübrigen sich auch die Gedankenspiele über eine Corona-bedingte Störung der Geschäftsgrundlage“, erklärte Ibel. Dabei bezog sich der BFW-Präsident auf Pläne von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht zu einer gesetzlichen Klarstellung, die einseitige gewerbliche Mietminderungen erleichtern würde (der BFW berichtete). 

Rechtspolitische Irrfahrt bei gesetzlicher Klarstellung 

„Angesichts der jetzt erweiterten Überbrückungshilfe ist es umso unverständlicher, warum im Beschlusspapier erneut eine Änderung der Grundsätze über die Störung der Geschäftsgrundlage erwähnt wurde“, kritisierte Ibel. „Zeitlich begrenzte Notlagen rechtfertigen es nicht, wesentliche rechtspolitische Grundsatzentscheidungen in Frage zu stellen! Dies gilt umso mehr, da eine entsprechende Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches in die Zuständigkeit von Bundestag und Bundesrat fallen würde.

Diese rechtspolitische Irrfahrt muss ein Ende haben. Sonst nehmen diese irrlichternden Gedankenspiele sowohl Mietern als auch Vermietern die Sicherheit, die die Bundesregierung ihnen durch die erweiterten Überbrückungshilfen in Aussicht stellt!“

Die Pressemitteilung können Sie unten downloaden.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.