Justiziar/Leiter Recht
Die Bundesregierung nimmt in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion Stellung zum Sachstand der Prüfungsverordnung für WEG-Verwalter. Die Abgeordneten hatten die Bundesregierung vor dem Hintergrund der im Dezember 2020 in Kraft getretenen Reform des WEG gefragt, wie sie zu der Kritik von Verwalter- und Eigentümerverbänden an dem Entwurf des Bundesjustizministeriums für eine solche Verordnung steht. Auch der BFW hatte im Rahmen der Anhörung eine grundlegende Überarbeitung des Verordnungsentwurfs gefordert. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Kritikpunkte und Forderungen des BFW lesen Sie hier.
Zu der Frage, welche Studienrichtungen und Abschlüsse konkret unter die Ausnahme „Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt“ fallen heißt es in der Antwort u. a., die Bundesregierung habe keinen vollständigen Überblick über alle von Hochschulen angebotenen Studiengänge und über die Details der jeweiligen Studienordnungen. Im Hinblick auf das laufende Hinzukommen und Wegfallen von Studiengängen und auf Änderungen der Studieninhalte und Studienordnungen erscheine eine abschließende Aufzählung von Hochschulabschlüssen, die zu einer Befreiung von der Prüfungspflicht führen, in der Verordnung aus Sicht der Bundesregierung nicht sinnvoll. Nach Einschätzung der Bundesregierung sei nicht damit zu rechnen, dass in der Praxis bei der Feststellung, welche Hochschulabschlüsse zu einer Prüfungsbefreiung führen, nennenswerte Schwierigkeiten auftreten werden. Zudem sei davon auszugehen, dass sich die Hochschulen kurzfristig mit entsprechenden Informationen sowie gegebenenfalls mit Anpassungen der Studieninhalte auf die neue Rechtslage einstellen werden (hib Nr. 1041 vom 01.10.2021).