Blick auf ein Haus im Flutgebiet

Pflichtversicherung für Elementarschäden?

Extremwettereignisse, wie das aktuelle Hochwasser in Süddeutschland oder 2021 im Ahrtal, führen zu erheblichen Gebäudeschäden. Dennoch sind gegen diese Risiken bislang nur 50 Prozent der Gebäudeeigentümer versichert. Nicht versichert sind zumeist private Eigentümer, wie Selbstnutzer und Kleinvermieter.

Die Bundesregierung prüft daher bereits seit ca. 3 Jahren die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. An einer Anhörung zu einem Bericht der Bundesregierung hat sich auch der BFW mit einer Stellungnahme beteiligt.

Nach einem Entschließungsantrag des Bundesrates für eine Pflichtversicherung arbeitet derzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe an Lösungen. Die Ergebnisse sollen am 20.06.2024 finalisiert werden.

Klar ist, die zu geringe Versicherungsdichte bei Wohngebäudeversicherungen für Elementarschäden muss flächendeckend erhöht werden. Für eine Pflichtversicherung sind jedoch viele fachliche und politische Vorfragen ungeklärt. Offen ist zum Beispiel die Frage, inwieweit sich der hinter der Pflichtversicherung stehende Solidargedanke aller Eigentümer mit Art. 14 GG vereinbaren lässt. Eine identische Pflichtversicherung für alle Eigentümer würde jedenfalls gegen Art.14 GG verstoßen. Die verfassungskonforme Differenzierung, z.B. nach Risikoklassen ist die komplexe Aufgabe für den Gesetzgeber.

Offen ist auch die Frage, ob und wie Risiken für Risikoobjekte interessengerecht zwischen Immobilieneigentümern, Versicherungswirtschaft und Staat verteilt werden können. Die Einführung einer Versicherungspflicht darf im Übrigen auch nicht dazu führen, dass Anreize zur Vermeidung von Schäden durch Elementarrisiken durch Wohngebäudeeigentümer reduziert oder gar ausgeschlossen werden. Das betrifft insbesondere präventive bauliche Maßnahmen.

Um dennoch bereits jetzt voranzukommen, sollte sich die Politik auf das aktuell Machbare konzentrieren. Die Versicherungswirtschaft sollte verpflichtet werden, die Elementarversicherung stärker als bisher aktiv bei Versicherungsnehmern anzubieten (Anbietpflicht). Die Absicherung vor Elementarschäden könnten hierfür in den Antrag zum Abschluss einer Gebäudeversicherung integriert werden. Es obliegt dann der freiwilligen Entscheidung des jeweiligen Versicherungsnehmers, die Versicherung abzuschließen oder sich dagegen zu entscheiden.

Die damit einhergehende Sensibilisierung der Versicherungsnehmer schafft gute Voraussetzungen für eine höhere Versicherungsdichte.

Daneben könnte mit einer breit angelegten Informationskampagne der Versicherungswirtschaft sowie auch durch Informationen von Bund und Ländern das Bewusstsein für die Gefährdung durch Elementargefahren gefördert werden.

Es geht darum, die Nachfrageseite stärker zum Abschluss von Elementarschadenversicherungen zu motivieren. Die Eigenverantwortung der Wohngebäudeeigentümer wird gestärkt.

Zu klären bleibt dann immer noch die Frage, wie bei nicht versicherbaren Objekten oder bei wirtschaftlich nicht tragfähigen Risikozuschlägen politisch vorgegangen wird. Die Diskussion läuft. Ausgang offen.  

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