Justiziar/Leiter Recht
Extremwettereignisse erhöhen das Risiko für Gebäudeschäden. Dennoch sind gegen diese Risiken bislang nur 50 Prozent der Gebäudeeigentümer versichert. Die Bundesregierung prüft daher die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden. In die Anhörung zum Bericht der Bundesregierung hat sich auch der BFW mit einer Stellungnahme eingebracht.
Es ist auch aus Sicht des BFW unbestritten, dass die zu geringe Versicherungsdichte bei Wohngebäudeversicherungen für Elementarschäden flächendeckend erhöht werden muss. Eine Pflichtversicherung ist aber aus Sicht des BFW nicht zielführend. Zu viele Vorfragen sind ungeklärt. Fehlallokationen sind wahrscheinlich.
Zielführender erscheint es, die Versicherungswirtschaft zu verpflichten, die Elementarversicherung aktiv bei Versicherungsnehmern anzubieten. Es obliegt dann der freiwilligen Entscheidung des jeweiligen Versicherungsnehmers, die Versicherung abzuschließen oder sich dagegen zu entscheiden.
Die damit einhergehende Sensibilisierung der Versicherungsnehmer schafft gute Voraussetzungen für eine höhere Versicherungsdichte.
Die Ergebnisse der „Anbietpflicht“ sollten aus Sicht des BFW zunächst abgewartet und nach drei bis fünf Jahren evaluiert werden.
Daneben könnte mit einer breit angelegten Informationskampagne der Versicherungswirtschaft sowie auch durch Informationen von Bund und Ländern das Bewusstsein für die Gefährdung durch Elementargefahren gefördert werden.
Es geht darum, die Nachfrageseite stärker zum Abschluss von Elementarschadenversicherungen ohne Versicherungspflicht zu motivieren. Statt Versicherungspflicht geht es um die Stärkung der Eigenverantwortung der Wohngebäudeeigentümer.
Nur wenn sich die Versicherungsdichte trotz Akquise und Informationskampagne nicht erhöht, kommt aus Sicht des BFW die Pflichtversicherung in Betracht.