Justiziar/Leiter Recht
Ausnahmen für den Neubau bedeuten keinen Investitionsanreiz, sondern sind nur der teilweise Verzicht auf staatliche Regulierung.
Es ist unmöglich, dass mit mietpreisrechtlichen Eingriffen erschwinglicher, angemessener Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten gesichert werden kann. Um dieses Ziel zu erreichen, braucht es adäquate Investitionen in den Wohnungsbau. Davon sind wir aktuell weit entfernt. Wir haben bekanntermaßen eine Wohnungsbaukrise. Dementsprechend weit sind wir von der verfassungsrechtlichen Vorgabe entfernt, dass eine Mietpreisbremse als vorübergehendes Schmerzmittel zur Abmilderung von Symptomen durch eine wirksame Wohnungsbauoffensive flankiert wird.
Während einer Wohnungsbaukrise die Mietpreisbremse zu verlängern oder gar zu verschärfen wäre wie ein Brandbeschleuniger für die Verhinderung von Wohnungsbau. Eine der Ursachen für die Auswirkungen auf den Neubau ist, dass massive staatliche Eingriffe in den Markt die Marktteilnehmer verunsichern. Die Marktteilnehmer wissen schlichtweg nicht, was zukünftig noch alles an Regulierung auf Sie zukommt. Planungssicherheit und valide Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden beeinträchtigt oder gar verhindert. Die Investitionsbereitschaft sinkt.
Soweit sich zukünftig die Rahmenbedingungen verbessern, besteht auch das Risiko, dass Immobilienunternehmen statt Mietwohnungen zu schaffen, verstärkt auf den Bau von Eigentumswohnungen setzen.
Auch für die Bestandsbewirtschaftung gilt: Staatliche Eingriffe in den Markt verunsichern die Marktteilnehmer. Die Marktteilnehmer wissen nicht, was zukünftig noch alles an Regulierung auf sie zukommt. Planungssicherheit und valide Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden beeinträchtigt. Die Investitionsbereitschaft sinkt. Bestände werden teilweise aufgegeben.
Zur Mietpreisbremse: Soweit die Mieten nach einer Modernisierung erhöht werden, fließen diese Mieten in die bestandsgeschützte Vormiete. Das Gesetz sieht z.B. auch eine Einrechnung von Modernisierungen bei Sanierungen im Leerstand für die Weitervermietung vor. Insofern wirkt sich die Mietpreisbremse nicht negativ aus.
Soweit sich darüber hinaus jedoch Mietanpassungspotenziale bei der Weitervermietung verringern, würde auch die Investitionsbereitschaft der Vermieter sinken. Das gilt insbesondere dann, wenn neben der Diskussion zur Mietpreisbremse auch generell über eine Deckelung für Mieterhöhungen diskutiert werden würde. Das wäre ein zusätzlicher Brandbeschleuniger für weniger Modernisierung/ Sanierung im Bestand.
Die Folge: Wenn Investitionen ausbleiben, nähert sich die Wohnqualität schrittweise dem staatlich regulierten Mietpreis an. Der Standard der Wohnungen sinkt. Auch energetische Sanierungen können dann aus wirtschaftlicher Sicht unattraktiv für den Vermieter werden. Das verhindert wirksamen Klimaschutz im Gebäudesektor.
Verdrängungsprozesse werden bei Neu- und Wiedervermietung auch durch mietpreisrechtliche Eingriffe im Übrigen nicht verhindert. Bei 50 Bewerbern für eine Wohnung gehen auch weiterhin 49 leer aus. Damit bleiben die Vermögensverhältnisse das entscheidende Kriterium bei der Wiedervermietung. Der Mieter mit der besten Bonität bekommt die Wohnung.
- Franco Höfling
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