Markt Bautätigkeit Energieausweis und Haus ( Copyright: istock.com/gopixa)

Novellierung des Energieeinsparrechts für Gebäude

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, das Energieeinsparrecht für Gebäude zu novellieren. Zu dem geplanten Gebäudeenergiegesetz treffen der Koalitionsvertrag und der Wohngipfel am 21. September 2018 klare Festlegungen. Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden werden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt.

Im Dezember 2018 haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat den gemeinsamen Referentenentwurf für das Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag und die Beschlüsse des Wohngipfels um.

Zentrale Elemente des Gesetzentwurfs sind die Entbürokratisierung und Vereinfachung des Ordnungsrechts. Dazu werden das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem modernen Gebäudeenergiegesetz zusammengeführt. Die Integration von Gebäudeenergieeffizienz und erneuerbaren Energien in einem einheitlichen Anforderungssystem für Neubauten wird Anwendung und Vollzug erleichtern.

Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden außerdem die Anforderungen des EU-Rechts sowohl zum 1. Januar 2019 für neue öffentliche Nichtwohngebäude als auch zum 1. Januar 2021 für alle neuen Gebäude in einem Schritt umgesetzt und die erforderliche Regelung des Niedrigstenergiegebäudes getroffen. Dabei gelten weiterhin die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, der Technologieoffenheit, der Vereinfachung und der Freiwilligkeit. Die aktuellen energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand gelten fort.

Des Weiteren wird der Quartiersansatz eingeführt. Mit innovativen Regelungen sollen Quartiersansätze ermöglicht und angestoßen werden. Diese können Lösungen für eine gemeinsame Wärmeversorgung im Quartier bieten oder zu Ansätzen für eine quartiersweise Sanierung von Bestandsgebäuden führen.

Eine erhebliche Erleichterung für Bauherren und Planer bedeutet die Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude, das sog. Modellgebäudeverfahren. Mit diesem Verfahren können die gesetzlichen Anforderungen ohne gesonderte Berechnungen nachgewiesen werden.

Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Ziel ist ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes Mitte 2019.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.