Verantwortung Klimaschutz Heizungsthermostat (Copyright: istock.com / artas)

Novellierte Heizkostenverordnung in Kraft

Die novellierte Heizkostenverordnung ist nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01. Dezember in Kraft getreten. Für Immobilienunternehmen geht es um die verpflichtende Funkablesung von Heizkostenverteilern sowie unterjährige Verbrauchsinformationen an Mieterinnen und Mieter. Einen Kurzüberblick über die neuen Regelungen haben wir im BFW Newsroom für Sie zusammengestellt.

Heizkostenverordnung: Die wichtigsten Regelungen

  • Neu installierte Ablesegeräte müssen fernablesbar sein.
  • Neue Ablesegeräte, die ab 01.12.2022 (ein Jahr nach Inkrafttreten) installiert werden, müssen fernablesbar sein, an ein Smart-Meter-Gateway angebunden werden können und interoperabel sein.
  • Interoperabilität: Regelung zum problemlosen Anbieterwechsel.
  • Befreiung von den Installationspflichten bis 31.12.2026, wenn nur ein einzelner Zähler oder Heizkostenverteiler ersetzt oder ergänzt wird.
  • Befristeter Bestandsschutz für alte nicht fernablesbare Geräte bis 31.12.2026.
  • Unbillige Härte: Befreiung von den Installationspflichten in Bezug auf alte nicht fernablesbare Geräte.
  • Befristeter Bestandsschutz für alte fernablesbare Geräte, die nicht Smart-Meter-Gateway-fähig und interoperabel sind bis 31.12.2031.
  • Abrechnungs- und Verbrauchsinformationen bei fernablesbarer Ausstattung.
  • Allgemeine Informationspflichten mit der Verbrauchsabrechnung.
  • Kürzungsrecht des Mieters von jeweils 3 Prozent bei Verstoß gegen Installations- und Informationspflichten.
  • Die Pflichten zur jährlichen Betriebskostenabrechnung gem. § 556 Abs. 3 BGB bleiben von den Neuregelungen unberührt.

Detaillierte Erläuterungen zu den Regelungen und den Auswirkungen für mittelständische Immobilienunternehmen entnehmen Sie der BFW-Mitglieder-Information, die wir gern auch noch einmal auf Anforderung übersenden. Mit der BFW-Mitgliederinfo übersenden wir Ihnen auch gern die Präsentation der Veranstaltung „BFW Info digital“ vom 23.11.2021.

Weitere Informationen:

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