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Neuer Vergütungstarifvertrag für die Immobilienwirtschaft

Zum 1. November dieses Jahres sind die Gehälter für die Beschäftigten in der Immobilienwirtschaft um 2,9 Prozent gestiegen. Grundlage ist der neue Vergütungstarifvertrag, der nunmehr als überarbeitetes Gesamtdokument vorliegt. Das Dokument übersenden wir den BFW-Mitgliedsunternehmen gern auf Anforderungen. Eckpunkte haben wir im BFW Newsroom für Sie zusammengefasst.

Lohn- und Gehaltssteigerungen

  • ab 01.11.2021 Lohn- und Gehaltssteigerung um 2,9 Prozent (gerundet auf volle 5 Euro-Beträge)
  • ab 01.01.2023 Lohn- und Gehaltssteigerung um weitere 2,1 Prozent (gerundet auf volle 5 Euro-Beträge)

Auszubildende

  • ab 01.11.2021 Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50,- € monatlich pro Ausbildungsjahr
  • ab 01.01.2023 Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50,- € monatlich pro Ausbildungsjahr

Laufzeit

  • Der Tarifvertrag ist gültig ab dem 01.11.2021 und endet am 31.12.2023.
  • Wahlweise Umwandlung von Tariferhöhungen in Urlaub (Optionsmodell)
  • Beginnend ab 04.10.2021 wurden Gespräche aufgenommen, um eine Regelung zu schaffen, nach der zukünftige Tariferhöhungen (ab 2023) in Urlaub umgewandelt werden können.
Weitere Informationen:

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