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Neuer Tarifvertrag für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

In den Tarifverhandlungen zwischen dem Arbeitgeberverband der Deutschen Immobilienwirtschaft und den Gewerkschaften ver.di und IG BAU ist es zu einer Einigung gekommen. Die Tarifvertragsparteien haben am 17. August 2021 einen neuen Vergütungstarifvertrag für die Beschäftigten in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft vereinbart.

Zum 1. November dieses Jahres werden die Gehälter um 2,9 Prozent steigen – vorbehaltlich der Zustimmung der großen Tarifkommissionen der Gewerkschaften und des Verbandsausschusses des Arbeitgeberverbandes.

Die Eckpunkte:

Lohn- und Gehaltssteigerungen

  • ab 01.11.2021 Lohn- und Gehaltssteigerung um 2,9 % (gerundet auf volle 5 Euro-Beträge)
  • ab 01.01.2023 Lohn- und Gehaltssteigerung um weitere 2,1 % (gerundet auf volle 5 Euro-Beträge)

Auszubildende

  • ab 01.11.2021 Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50,- € monatlich pro Ausbildungsjahr
  • ab 01.01.2023 Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 50,- € monatlich pro Ausbildungsjahr

Laufzeit

  • Der Tarifvertrag ist gültig ab dem 01.11.2021 und endet am 31.12.2023.
  • Durch die Tarifvertragsparteien wurde eine Erklärungsfrist von vier Wochen vereinbart.

Wahlweise Umwandlung von Tariferhöhungen in Urlaub (Optionsmodell)

Beginnend ab 04.10.2021 werden Gespräche aufgenommen, um eine Regelung zu schaffen, nach der zukünftige Tariferhöhungen (ab 2023) in Urlaub umgewandelt werden können.

Das überarbeitete Dokument des Vergütungstarifvertrages liegt uns demnächst vor. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen:

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