Justiziar/Leiter Recht
Der Bundesrat hat am 11.07.2025 der Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 gebilligt. Damit bleibt ein Instrument in Kraft, das verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft ist. Die gesetzliche Änderung tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
BFW: Mietpreisbremse ist kein Ersatz für Neubaupolitik
„Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist ein politisches Signal, das an den Ursachen des Wohnraummangels vorbeigeht“, erklärt BFW-Präsident Dirk Salewski. „Statt Investitionen in den Wohnungsneubau zu fördern, wird ein regulatorisches Instrument zementiert, das Investitionsanreize hemmt und die dringend benötigte Angebotsausweitung behindert.“
Der BFW weist seit Jahren darauf hin, dass die Mietpreisbremse nicht zur nachhaltigen Entspannung der Wohnungsmärkte beiträgt. Vielmehr führt sie zu einer Verunsicherung bei privaten und institutionellen Investoren, die sich zunehmend aus dem Mietwohnungsbau zurückziehen.
Die Folge: weniger Neubau, weniger Angebot, steigende Mieten.
Der BFW fordert stattdessen eine konsequente Neubauoffensive, die auf Planungssicherheit, steuerliche Anreize und eine Entbürokratisierung des Bauens setzt.
Hintergrund: Die Mietpreisbremse wurde 2015 als temporäre Maßnahme eingeführt, um in angespannten Wohnungsmärkten kurzfristig auf überdurchschnittliche Mietsteigerungen zu reagieren. Sie begrenzt die Miete bei Neu- und Wiedervermietung auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – allerdings nur in von den Landesregierungen definierten Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ursprünglich war die Regelung bis Ende 2025 befristet. Mit der Gesetzesänderung entfällt nicht nur diese Frist, sondern auch die bisherige Begrenzung der Geltungsdauer auf fünf Jahre je Gebiet.
- Franco Höfling
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