Der 20. Deutsche Bundestag hat am Dienstag, 18. März 2025, wenige Tage vor dem Zusammentritt des künftigen Bundestages, den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (20/15096) gebilligt. Namentlich stimmten 512 Abgeordnete für das Gesetz, 206 votierten dagegen, es gab keine Enthaltung.
Ausgaben für Verteidigung und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben ab einer bestimmten Höhe sollen künftig nicht mehr auf die Schuldenregel des Grundgesetzes angerechnet werden. Darüber hinaus soll im Grundgesetz die Einrichtung eines Sondervermögens in Höhe von 500 Milliarden Euro „für zusätzliche Investitionen in die Infrastruktur und für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ ermöglicht werden. Die in diesem Rahmen aufgenommenen Kredite sollen ebenfalls von der Schuldenregel ausgenommen werden. Zudem soll den Ländern ein Verschuldungsspielraum bei der Aufstellung ihrer Haushalte eingeräumt werden.
Für die Annahme des Entwurfs war eine Zweidrittelmehrheit aller Abgeordneten notwendig. Im 20. Deutschen Bundestages liegt die Marke bei mindestens 489 Stimmen. Das Gesetz wird nun im Bundesrat zur Abstimmung gestellt werden. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit für die Annahme notwendig.
Abstimmung über Änderungs- und Entschließungsanträge
Im Kontext der Abstimmung über den Gesetzentwurf nahmen die Abgeordneten auch einen Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/Die Grünen (20/15123) an. Die künftige Bundesregierung wird darin aufgefordert, die Finanzierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes im Kernhaushalt abzusichern. Entschließungsanträge der FDP (20/15121, 20/15122), der Gruppe Die Linke (20/15119) und der Gruppe BSW (20/15118) lehnte das Parlament mehrheitlich ab.