Apartments in Berlin Kreuzberg (Copyright: istock.com/Nikada)

Linke scheitert mit Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht

Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat am 22. Juni 2022 den von der Fraktion Die Linke vorgelegten Gesetzentwurf (20/679) zur Wiederherstellung des Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD abgelehnt.

Die genannten Fraktionen votierten außerdem gegen einen Antrag (20/236) der Linksfraktion, in dem diese die Bundesregierung aufgefordert hatte, „sofort einen Gesetzentwurf für ein rechtssicher anwendbares gemeindliches Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten vorzulegen“. Im November 2021 hatte das Bundesverwaltungsgericht das kommunale Vorkaufsrecht für Mietwohnungen in angespannten Wohngebieten praktisch gestoppt.

Um die gängige behördliche Praxis wieder zu ermöglichen, schlägt die Linksfraktion im Entwurf vor, Paragraf 26 Nummer 4 des Baugesetzbuches (BauGB) so zu ändern, dass es in den Erhaltungsgebieten auf zukünftige Nutzungen des Grundstücks ankommt. Als Reaktion auf Expertenvorschläge im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Ausschusses zum Thema am 9. Mai 2022 hat sie darüber hinaus einen Änderungsantrag zu den Abwendungsvereinbarungen in § 27 Absatz 1 Satz 1 des Baugesetzbuches vorgelegt. Die darin vorgeschlagene Änderung soll sicherstellen, dass Käufer, die ein Vorkaufsrecht abwenden, auf die Einhaltung der Ziele und Zwecke einer Erhaltungssatzung verpflichtet werden können. Auch dieser Änderungsantrag scheiterte an den Stimmen der übrigen Fraktionen.

Eine Vertreterin der Linksfraktion mahnte in der Sitzung schnellen Handlungsbedarf an. Zwar sehe sie weiteren Verbesserungsbedarf beim Vorkaufsrecht, aber in einem ersten Schritt müsste zunächst dringend die kommunale Praxis wieder ermöglicht werden.

Der Bundestag stimmt morgen Abend (23.06.2022) über die Initiativen der Linksfraktion ab. Dann wollen die Abgeordneten auch direkt über einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Mehr Wohnungsmarkt wagen – Keine Ausweitung der Vorkaufspraxis in Milieuschutzgebieten“ (20/2362) entscheiden (hib Nr. 316 vom 22.06.2022).

Der BFW hat am 2. Mai 2022 eine Stellungnahme zum Antrag der Linksfraktion abgegeben, die unten zum Download zur Verfügung steht.

Weitere Informationen:

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.