In der vergangenen Legislatur blieb die Entlastung über ein Klimageld aus und auch im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-roten Regierung findet es keine Erwähnung. Stattdessen sollen die Verbraucher über den Strompreis entlastet werden.
Dies findet in der Bevölkerung eine hohe Zustimmung und lässt sich bürokratiearm umsetzen. Bei weiter steigenden CO2-Preisen sollte sowohl die Entlastung der Verbraucher als auch die Entwicklung der Strompreise langfristig zielgenauer adressiert werden.
In Deutschland besteht seit dem Jahr 2021 eine nationale CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas oder Heizöl – neben dem europäischen Emissionshandel im Energie- und Industriesektor (EU ETS). Der CO2-Preis betrug zunächst 25 Euro je Tonne CO2 und liegt heute bei 55 Euro. Ab dem Jahr 2027 soll die nationale CO2-Bepreisung für den Gebäude- und Verkehrssektor in ein zweites europäisches Emissionshandelssystem integriert werden (EU ETS 2). Dadurch wird der CO2-Preis zukünftig gemäß Angebot und Nachfrage auf dem Markt gebildet. Wie hoch die Preise liegen werden, ist damit unsicher. Aktuelle Studien ermitteln unterschiedliche Preise, die von 51 bis zu 391 Euro/t im Jahr 2030 reichen (Günther et al., 2024).
Im Jahr 2024 hat Deutschland aus der CO2-Bepreisung insgesamt 18,5 Milliarden Euro eingenommen (UBA 2025). In Zukunft werden die Einnahmen weiter steigen. Gleichzeitig werden die Belastungen für die Bürger und Unternehmen zunehmen. Die Frage über die Verwendung der CO2-Einnahmen wird daher in Zukunft immer bedeutender, um neben der klimapolitischen Zielsetzung auch die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft sowie die gesellschaftliche Akzeptanz des Marktsystems zu gewährleisten. Bislang fließen die Mittel in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem wichtige Transformationsprojekte, die Förderung erneuerbarer Energien über die EEG-Förderung und die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezahlt werden.
Betroffene gezielt entlasten
Die CO2-Bepreisung belastet Haushalte in Abhängigkeit ihres Verbrauchs fossiler Brennstoffe. Mit steigendem Einkommen steigt der Verbrauch und damit die absolute Belastung. Relativ zum Einkommen nimmt die Belastung aber ab. Die relative Belastung durch die CO2-Bepreisung ist daher regressiv (Endres, 2023). Bei der Rückverteilung der CO₂-Preis-Einnahmen an die Bevölkerung wird insbesondere über die Einführung eines Klimagelds diskutiert, so wie es andere Staaten in verschiedenen Ausgestaltungen machen (Schweiz seit 2008 in Form einer Klimaprämie oder Österreich seit 2024 als Klimabonus). Diesen Ansätzen ist gemein, dass alle Personen oder Haushalte einen weitgehend einheitlichen Geldbetrag erhalten. Haushalte mit niedrigem Einkommen oder geringem Energieverbrauch profitieren hierbei überproportional. Wohlhabendere Haushalte oder Vielverbraucher zahlen in Summe mehr CO₂-Abgaben und werden somit netto belastet. Bei einer Rückverteilung über eine Senkung der Stromkosten werden Haushalte mit höheren Einkommen tendenziell stärker entlastet, da sie mehr Strom verbrauchen. Die Höhe des Stromverbrauchs hängt jedoch weniger stark von Einkommen ab, als dies beispielsweise beim Heizen der Fall ist (Kaestner et al., 2025). Alternative Rückverteilungsmechanismen wie eine Erhöhung der Pendlerpauschale, Absenkung der Einkommenssteuer oder Förderprogramme wirken dagegen deutlich regressiver und entlasten besserverdienende Haushalte stärker (Kalkuhl et al., 2023).