Klarstellung zu § 313 BGB mit fatalen Folgen!

Die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen zum Wegfall der Grundlagen gem. § 313 BGB in Folge von Corona könnten fatale Folgen für die Rechtsbeziehungen im Gewerbemietrecht haben.

Was nur als Klarstellung der Rechtsbeziehung zwischen Vermieter und Mieter gedacht ist, könnte im nächsten Jahr die Immobilienwirtschaft schwer belasten.

„Jetzt klarstellende, fast kosmetische Rechtsänderungen vorzunehmen, ist äußerst leichtsinnig.  Das Herumdoktern am BGB wird Fehlinformationen und Fehlinterpretationen zur Folge haben. Insbesondere da Mietzuschüsse gezahlt werden, bleibt die Mietzahlungspflicht in vollem Umfang erhalten!“ kommentiert Andreas Ibel, BFW Präsident, die vom Bundestag geplante Gesetzesänderung. 

„Wie schon im Wohnungsmietrecht werden nun auch im Gewerbemietrecht die Parteien mit falschen Versprechungen vor die Gerichte getrieben, statt Rechtsfrieden zu ermöglichen. Wir halten diese Gesetzesänderung für falsch“ so Ibel weiter. Statt Klarstellungen braucht es Beschleunigungen bei den Auszahlungen der Corona-Hilfen.


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