Arbeiter installiert PV-Platten auf Hausdach / Photo by Bill Mead on Unsplash

KfW 55: Fristverlängerung in Hochwasser-Gebieten

Für die von der Hochwasser-Katastrophe betroffenen Gebiete gibt es bei der Förderung nach KfW-55-Standard eine längere Übergangsfrist. In den betroffenen Regionen kann ein Antrag auf die Förderung noch bis zum 30. Juni kommenden Jahres gestellt werden. Für Bauvorhaben in den übrigen Teilen Deutschlands soll die Förderung Ende Januar auslaufen. Der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen setzt sich aber dafür ein, dass die Übergangsregelung grundsätzlich verlängert wird.

Dafür laufen derzeit Gespräche auf allen politischen Ebenen. Der BFW hatte angesichts der auslaufenden Förderung vor steigenden Kosten bei Bauprojekten gewarnt. Mehr als 90 Prozent der teilnehmenden Unternehmen gaben bei einer Umfrage des Verbandes an, dass sie die Übergangsfrist bis Ende Januar für zu kurz halten. Rund 84 Prozent der teilnehmenden Firmen befürchten Verzögerungen bei der Fertigstellung von Projekten durch mögliche Umplanungen. Bislang ist vorgesehen, dass Anträge auf Förderung für die Effizienzhaus-Stufe 55 bei neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden nur noch bis 31. Januar kommenden Jahres gestellt werden.

Aus Sicht des BFW reicht es nicht aus, die nun vorgesehene längere Übergansregelung allein auf die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Gebiete zu beschränken. Der Bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst, hatte zuletzt im BFW PolitikFORUM für eine kurzfristige Verlängerung der Fördermittel für den KfW-55-Standard plädiert. Er machte deutlich, dass die Planungssicherheit für die Unternehmen oberste Priorität habe. Es werde sehr schnell ein Folgeprogramm geben, das die Lücke schließe. Denn laut Föst würden ohne staatliche Unterstützung die Klimaschutzziele weder im Neubau noch im Bestand erreicht.

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