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Das Bundeskabinett hat am 13. August 2024 im Umlaufverfahren die Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes beschlossen.
Im Wohngeldgesetz ist eine regelmäßige Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Diese garantiert die Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietpreisentwicklung in Deutschland. Die letzte Erhöhung des Wohngeldes gab es am 1. Januar 2023 mit Inkrafttreten des Wohngeld-Plus-Gesetzes.
Die Erhöhung des monatliche Wohngelds zum 1. Januar 2025 beträgt durchschnittlich 15 Prozent bzw. 30 Euro. Des Weiteren werden die Fördermittel für den sozialen Wohnungsbau fortgeschrieben.
Weitere Informationen:
- Lukas Behrendt, Referent für Politik und Europa
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