Beim Immobilienkauf muss allein für die Grunderwerbsteuer im Durchschnitt vier Jahre lang gespart werden. Das zeigt eine neue Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW Köln). Im Durchschnitt müssen Paare für den Kauf eines Einfamilienhauses demnach 5,5 Monatseinkommen zur Seite legen, um die Grunderwerbsteuer aufzubringen. Für Singles sind es im Fall einer Eigentumswohnung 4,6 Monatseinkommen.
Bei einer durchschnittlichen Sparrate von 10,8 Prozent des Netto-Einkommens entspricht das vier Jahren und drei Monaten für Paare und drei Jahren und neun Monaten für einen Single. Am längsten muss der Untersuchung zufolge in Berlin gespart werden. Paare müssen dort allein für die Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Einfamilienhauses zehn Jahre und sieben Monate lang gut 10 Prozent ihres Einkommens beiseitelegen. Singles beim Kauf einer Eigentumswohnung neun Jahre und fünf Monate. Die Hauptstadt liegt damit noch deutlich vor anderen Großstädten, wie selbst Düsseldorf. Nur in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands sowie in Oberfranken und entlang der deutsch-tschechischen und deutsch-polnischen Grenze müssen Immobilienkäufer deutlich weniger zurücklegen.
Die Grunderwerbsteuer ist Teil der Erwerbsnebenkosten, die Käufer aufbringen müssen. Sie hängt prozentual vom Kaufpreis der erworbenen Immobilie ab. Die Höhe der Grunderwerbsteuer wird seit der Föderalismusreform 2006 von den Bundesländern festgelegt. Die Eigenkapitalanforderungen für die Grunderwerbsteuer sind in den vergangenen Jahren aufgrund der vielerorts dynamischen Kaufpreisentwicklungen stark angestiegen. In den letzten zehn Jahren haben sich die durchschnittlichen Preise für Wohneigentum nach Angaben der Bundesbank fast verdoppelt. Auf der Finanzierungsseite standen dieser Entwicklung stark sinkende Zinsen für Baudarlehen gegenüber. Um insbesondere jungen Menschen den Einstieg ins Wohneigentum zu erleichtern und die Vermögensbildung früh zu unterstützen, braucht es Entlastungen bei den Erwerbsnebenkosten. Eine Neugestaltung der Grunderwerbsteuer, insbesondere die Möglichkeit zu differenzierten Grunderwerbsteuersätzen, könnte hier für deutliche Entlastungen sorgen.
Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie im IW-Kurzbericht, den wir unter diesem Artikel für sie zum Download anbieten.