Markt Gewerbemarkt Besprechung Vorgehen (Copyright: istock.com/shapecharge)

Gutachten: Verbraucherschutz bei Immobilienkrediten verbessert

Die neuen Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen erfüllen ihren Zweck. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Hamburger Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) im Auftrag der Bundesregierung. Demnach werden Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor einem überfordernden Immobilienkredit und einer damit verbundenen Überschuldung geschützt.

Hintergrund ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie, mit der 2014 Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung für Immobiliar-Verbraucherdarlehen europaweit eingeführt wurden. Die Prüfung soll unter anderem einen besseren Schutz vor Überschuldung aufgrund unzureichend geprüfter Finanzierungen gewährleisten. In Deutschland waren die Regelungen im Jahr 2016 in Kraft getreten. Nach Angaben der Bundesregierung hat der Gesetzgeber angesichts von Auslegungsfragen mit Auswirkungen auf die Kreditvergabepraxis mehrere Klarstellungen der gesetzlichen Vorschriften vorgenommen. Außerdem seien weitere Zweifelsfragen durch die zuständigen Ministerien geklärt wurden.

Inwiefern sich die Anpassungen in der Praxis auf die Beratungsfälle in den Schuldnerberatungen ausgewirkt haben, konnte das iff nicht klären und verwies auf den zu kurzen Evaluationszeitraum. Es zeichne sich jedoch eine positive Tendenz ab, heißt es. Zudem zeige das Gutachten auf, dass zumindest Seniorinnen und Senioren die Darlehensaufnahme erschwert wurde. Hierbei habe es sich aber nur um einen kurzfristigen Effekt gehandelt, teilte die Bundesregierung mit Verweis auf die Verordnung zur Festlegung von Leitlinien zu Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen (ImmoKWPLV). Für weitere im Gutachten aufgezeigte Unsicherheiten bestehe kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, heißt es.

© 2020 BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.