Nachzügler Bundestag Bundeskanzleramt Berlin (copyright: istocks.com/meinzahn)

Grünes Licht für umstrittene BauGB-Novelle im Kabinett

Die Novelle des Baugesetzbuches (BauGB) hat heute eine entscheidende Hürde genommen. In der soeben zu Ende gegangenen Kabinettssitzung wurde dem umstrittenen Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz) zugestimmt.

Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss ist der Weg frei für das weitere parlamentarische Verfahren. Da der Gesetzentwurf für besonders eilbedürftig erklärt wurde, soll er möglichst schnell dem Deutschen Bundestag zur Befassung zugeleitet werden. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht. Allerdings kann er seine abweichende Meinung dadurch zum Ausdruck bringen, dass er Einspruch gegen das Gesetz einlegt, der wiederum durch den Deutschen Bundestag überstimmt werden muss.

Wesentliche Regelungsinhalte sollen sein:

  1. die Einführung eines neuen sektoralen Bebauungsplantyps für den Wohnungsbau,
  2. die Erweiterung der Befreiungsmöglichkeiten und weitere Erleichterungen für das Bauen im Innen- und Außenbereich,
  3. die Erweiterung des Anwendungsbereichs der gemeindlichen Vorkaufsrechte für die leichtere Mobilisierung von Flächen für den Wohnungsbau,
  4. die Erweiterung des Anwendungsbereichs des Baugebots für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten und
  5. die weitere Reduzierung der Möglichkeiten, Mietwohnungen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten in Eigentumswohnungen umzuwandeln.

Die bis zuletzt auch innerhalb der Koalition stark umstrittene Novelle setzt sich mit den genannten Regelungen über wiederholte Kritik von allen immobilienwirtschaftlichen Verbänden hinweg. Auch ein letzter Versuch, sich in letzter Minute noch mit einem Schreiben an das Bundeskanzleramt Gehör zu verschaffen, war vergeblich. Nun kommt es auf das parlamentarische Verfahren an.

Der Entwurf ist in höchstem Maße mittelstandsfeindlich und hemmt Investitionen. Seinem Namen wird das Baulandmobilisierungsgesetz in keiner Weise gerecht. Ob sektoraler Bebauungsplan, die Ausweitung der kommunalen Vorkaufsrechte oder Baugebote: Durch diese Instrumente werden dem Markt Grundstücke entzogen und private Investitionen erschwert, verlangsamt und letztlich unwirtschaftlich gemacht. Die gegenüber der ohnehin schon bestehenden Regelung eines Genehmigungsvorbehaltes für Umwandlungen in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung noch einmal ausgeweitete Regelung für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten greift massiv in Eigentumsrechte ein. Zeitgleich wird die Eigentumsbildung von Einzelanlegern und damit deren Chance auf eine selbstbestimmte Wohnsituation behindert.

Die Chance, das Herzstück der 2018 auf dem Wohngipfel im Bundeskanzleramt gestarteten Wohnraumoffensive zu einem Erfolg zu machen, wird so ungenutzt bleiben.

Lesen Sie im Einzelnen auch unsere ausführliche Stellungnahme, die unten zum Download bereit steht.

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