GModG tritt in Kraft: Mehr Technologiefreiheit, aber auch mehr Regulierung

Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 28. Juli 2026 und dem Inkrafttreten wesentlicher Regelungen am 29. Juli 2026 ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) nun geltendes Recht.

Das bisherige Gebäudeenergiegesetz wird damit grundlegend neu ausgerichtet. Zugleich werden zentrale Vorgaben der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in deutsches Recht überführt. Die Bundesregierung beschreibt das Gesetz als technologieoffener, flexibler und praxisnäher als das bisherige „Heizungsgesetz“. Tatsächlich endet mit dem GModG die 65-Prozent-Erneuerbare-Energien-Vorgabe. Von einer Deregulierung kann jedoch keine Rede sein. Die Regulierung wird vielmehr neu organisiert und teilweise in andere Bereiche verlagert.

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