Der Bundesrat hat am 29. September 2023 das Gebäudeenergiegesetz gebilligt. Dieses tritt nun am 1. Januar 2024 in Kraft.
Das Land Bayern hatte einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt, der jedoch keine Mehrheit fand. Da das Gebäudeenergiegesetz ein Einspruchsgesetz ist, hätte lediglich eine Mehrheit im Bundesrat das vom Bundestag am 8. September 2023 beschlossene Gesetz stoppen können. Aufgrund der Beteiligung der Ampel-Parteien an 15 von 16 Landesregierungen war dies jedoch nicht zu erwarten.
In der Aussprache zum Gesetz wurde erneut das Verfahren kritisiert. Auch der Entwurf für die Förderung sei unbefriedigend. Die förderfähigen Kosten seien gedeckelt und Holzheizungen würden benachteiligt, was zu Lasten des ländlichen Raumes gehe. Kritisiert wurde ebenfalls, dass mit dem EU-Emissionshandel ein Instrument zur Verfügung stehe um ohne Zwang die Klimaziele zu erreichen. Die anstehende Novelle der EU-Gebäuderichtlinie könne schon bald Änderungen am GEG nötig machen. Zu Kritik führte auch, dass die Bundesregierung nicht genau benennen könne, welche CO2-Einsparungen durch das Gesetz realisiert würden. Schließlich forderten Ländervertreter längere Fristen für die Kommunale Wärmeplanung.
Das geänderte Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der BFW informiert Sie im Detail in einer Mitgliederinformation.
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