Gebäudetyp E: Einfacher bauen, aber wie einfach wird es wirklich?

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) haben am 20. November 2025 ein Eckpunktepapier zum Gebäudetyp E veröffentlicht.

Damit soll ein zentraler Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt werden: „Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik stellt künftig keinen Mangel mehr dar.“

Gesetzliche Regelungsvorschläge des BMJV oder ein Referentenentwurf liegen noch nicht vor. Das Eckpunktepapier schafft aber den Rahmen für die zukünftige gesetzliche Ausgestaltung im BGB.  Ziel sind praxistaugliche zivilrechtliche Lösungen für bezahlbaren Wohnungsbau.

Auf Anforderung übersenden wir Ihnen gern noch einmal die BFW-Mitgliederinformation vom 25.11.2025. Ein Update zum Gebäudetyp E erhalten Sie auch in unserer digitalen Infoveranstaltung am Montag, 1. Dezember 2025, von 11:00 bis 12:00 Uhr (Microsoft Teams). Die Teilnahme ist kostenfrei und exklusiv für BFW-Mitglieder. Anmeldung hier. 

Kernpunkte des Eckpunktepapiers

  • Einführung eines Gebäudetyp-E-Vertrags im BGB.
  • Optionale Vereinbarung eines Gebäudetyp-E-Vertrags.
  • Keine Vermutungswirkung für DIN-Normen.
  • Orientierung an den technischen Baubestimmungen der Landesbauordnungen.
  • Umfangreiche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern bleiben bestehen.
  • Informationspflichten in Kauf- und Mietverträgen. 

Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren

  • Januar bis Frühjahr 2026: Stakeholder-Dialog mit Verbänden und Ländern
  • Bis Sommer 2026: Auswertung und Erarbeitung des Referentenentwurfs
  • Bis Ende 2026: Kabinettsbeschluss
  • Inkrafttreten: frühestens 2027

Wie bringt sich der BFW ein?

Viele BFW-Vorschläge finden sich im Eckpunktepapier wieder, ein erster Erfolg für die mittelständische Immobilienwirtschaft.  Der Weg zu praxisgerechten gesetzlichen Regelungen, die das Bauen vereinfachen, ist jedoch noch weit. Es bestehen Nachbesserungsbedarfe, die wir für die mittelständische Immobilienwirtschaft im Dialog mit dem BMJV und BMWSB adressieren werden.

Die Praxis zeigt: Rechtssicherheit ist entscheidend. Heute verhindern umfangreiche Informationspflichten im Bauvertragsrecht faktisch jede Abweichung von Normen. Das Eckpunktepapier ändert daran wenig. Wenn die Pflichten nicht deutlich vereinfacht werden, bleibt der Anwendungsbereich begrenzt. Auch im Mietrecht drohen neue Hürden: Zusätzliche Informationspflichten gegenüber Mietern könnten neue Haftungsrisiken schaffen und Investoren abschrecken. Hier muss nachgebessert werden.

Grundlage für die politische Arbeit des BFW ist u.a. ein BFW-Gutachten mit Regelungs- und Verfahrensvorschlägen. Gutachter ist RA Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D..

Das Gutachten werden wir im Abgleich mit dem Eckpunktepapier weiterentwickeln. Ziel ist es, konkrete Regelungsvorschläge in den weiteren politischen Diskurs einzubringen. Wir freuen uns auf Ihre Hinweise und Anmerkungen, die wir ebenfalls gern in den weiteren Diskussionsprozess einbringen werden. Weitere Infos zu den bisherigen BFW-Vorschlägen auch im BFW-Newsroom.

Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Weitere Informationen:

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