Verantwortung Klimaschutz Heizungsthermostat (Copyright: istock.com / artas)

Gebäudeenergiegesetz in der Anhörung

Die Klimaschutzziele müssen erreicht werden. Der BFW stellt in seiner Stellungnahme zur GEG-Novelle jedoch fest, dass der Entwurf entgegen der Zielsetzung keinen wesentlichen Beitrag zu einem nachhaltigen und treibhausgasneutralen Gebäudebestand leistet. Der Entwurf ist nicht technologieoffen, nicht praxisgerecht und im Ergebnis auch nicht sozial sowie wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet. 

Die Komplexität der Regelungen hat sich gegenüber den Vorentwürfen noch einmal erhöht, ohne dass sich die praktische Umsetzbarkeit verbessert hätte. Die im GEG enthaltene Verbotskultur und Überregulierung gefährdet die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz der Klimaschutzziele. 

Neben dem generellen Betriebsverbot nach 30 Jahren droht spätestens am 31.12.2044 ein Betriebsverbot für alle fossil betriebenen Heizungen, also unabhängig von der Laufzeit der Anlage. Förderprogramme befinden sich erst noch in der Abstimmung. Viele technische Umsetzungsfragen sind weiterhin ungeklärt. Die größere Detailtiefe der gesetzlichen Regelungen von Gasetagenheizung bis Mieterschutz macht es komplexer, aber leider nicht praxistauglicher.

Soweit in der Begründung dargelegt wird, dass Förderrecht durch das Ordnungsrecht des GEG ergänzt wird, so ist dies unzutreffend. Denn die bloße Erfüllung ordnungsrechtlicher Anforderungen ist nicht förderfähig. Das ambitionierte Ordnungsrecht im GEG ist damit eine Förderbarriere. Die Anforderungen des GEG sind so hoch, dass eine breitenwirksame förderrechtliche Flankierung des GEG faktisch nicht mehr möglich ist. Diese förderrechtlichen Fragen sind vor der GEG-Reform zu klären und nicht erst im Nachgang.

Immobilieneigentümer brauchen Planungssicherheit. Das angekündigte Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung muss nun schnell vorangebracht werden. Die flächendeckende Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien könnte so in den Kommunen ohne den ordnungsrechtlichen Zwang zum Heizungsaustausch sichergestellt werden. Das neue GEG sollte erst nach Inkrafttreten des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung verabschiedet werden.

Soll die GEG-Novelle einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, muss grundlegend nachgebessert werden. Das wirtschaftlich und sozial Machbare muss bei der Überarbeitung des Gesetzentwurfes stärker in den Fokus gerückt werden. Nur einfach umsetzbare Gesetze flankiert durch auskömmliche Förderung können erfolgreich zum Klimaschutz beitragen.

Wie geht es weiter?

Ab 2024 soll grundsätzlich jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Eine entsprechende Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag wurde um ein Jahr von 2025 auf 2024 vorgezogen. Ziel ist der klimaneutrale Gebäudebestand bis spätestens 2045. Hierfür sollen in den nächsten Jahren alle Heizungen schrittweise auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der offizielle Referentenentwurf wurde am 03.04.2023 veröffentlicht. Im Rahmen der Anhörung haben neben dem BFW weitere Verbände und Länder Stellungnahmen abgegeben.

Die Ressortabstimmung ist noch nicht abgeschlossen. Die Stellungnahmen aus der Anhörung finden Eingang in den fachpolitischen Abstimmungsprozess der Ministerien. Insbesondere zu den förderrechtlichen Rahmenbedingungen soll noch eine Einigung erzielt werden.

Die BFW-Stellungnahme finden Sie unten.

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