F-Gase-Verordnung: Neue Regelungen für Wärmepumpen

Die nationale Umsetzung der sogenannten F-Gase-Verordnung im Chemikaliengesetz hat erhebliche Auswirkungen für die Immobilienwirtschaft.

Es geht um die Reduzierung fluorierter Treibhausgase (F-Gase). Diese Kältemittel sollen nach den europäischen Vorgaben zum Klimaschutz bis 2050 weitestgehend verschwinden. Für die Immobilienwirtschaft ist das ein wichtiges Thema, denn F-Gase stecken in Wärmepumpen, die für Neubau und energetische Sanierung unverzichtbar sind.

Was sind F-Gase?

F-Gase sind Kältemittel, die in Wärmepumpen den Wärmetransport ermöglichen. Sie haben bisher den Vorteil, dass sie effizient arbeiten und technisch gut beherrschbar sind. Der Nachteil: Sie sind klimaschädlich. Ihr Treibhauspotenzial ist bis zu tausendmal höher als CO₂.

Wie ist der Zeitplan?

Die EU-Verordnung (EU) 2024/573 zum Verbot fluorierter Treibhausgase trat am 11. März 2024 in Kraft. In Deutschland erfolgt die Anpassung durch das geplante Fünfte Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes. Die erste Lesung im Bundestag ist für den 15.01.2026 geplant. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch im ersten Halbjahr 2026 abgeschlossen werden. Das Gesetz tritt einen Tag nach Veröffentlichung in Kraft.  

Wie wirken sich die neuen Reglungen auf den Neubau aus?

Monoblock-Geräte (kompakte Außenlösungen): Monoblock-Geräte dürfen bis einschließlich 31.Dezember 2031 in Verkehr gebracht und installiert werden. Ab dem 1. Januar 2032 ist der Einbau von neuen Geräten mit F-Gasen bundesweit verboten.

Split-Wärmepumpen (Außen- & Innengerät): Split-Geräte dürfen bis einschließlich 31. Dezember 2034 in Verkehr gebracht und installiert werden. Ab dem 1. Januar 2035 ist der Einbau von neuen Split- Wärmepumpen mit F-Gasen bundesweit verboten.

Spätestens ab den o.g. Daten dürfen nur noch Anlagen mit natürlichen Kältemitteln installiert werden.

Wärmepumpen genießen Bestandsschutz.

Der Weiterbetrieb ist erlaubt. Wärmepumpen mit F-Gasen dürfen in Betrieb bleiben, gewartet und repariert werden. Eine Pflicht zur Umrüstung auf natürliche Kältemittel ist derzeit nicht vorgesehen.

Was ist Immobilienunternehmen zu empfehlen?

Immobilienunternehmen wird empfohlen, die gesetzlichen Änderungen in 2032 und 2025 bereits jetzt zu antizipieren und ggf. nur noch kältemittelfreie Wärmepumpen einzubauen. Viele Hersteller haben sich bereits darauf eingestellt. Auch wenn der Weiterbetrieb bestehender Anlagen zulässig ist, sollten die technische Machbarkeit und die Kosten  zur Umrüstung auf natürliche Kältemittel geprüft und auch vor dem Hintergrund steigender Wartungskosten bewertet werden.

Weitere Informationen:

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