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EuGH-Urteil: Städte dürfen Airbnb-Vermietung verbieten

15.000 Euro Strafe für eine Wohnungsvermietung ohne Genehmigung über Airbnb. Die Richter des Europäischen Gerichtshofes geben damit ein Signal auch für andere europäischen Metropolen.

Mit seiner Entscheidung stellt der EuGH klar, dass EU-Staaten die Kurzzeitvermietung über Plattformen wie Airbnb reglementieren dürfen. Die obersten EU-Richter erklärten eine Regelung aus Frankreich für rechtmäßig, wonach die kurzzeitige Vermietung von Wohnungen in Großstädten mit mehr als 200.000 Einwohnern und nahe Paris einer Genehmigung bedarf. Ein Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie sei nicht zu erkennen, sofern zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie die Bekämpfung des Wohnraummangels die Regelung rechtfertigen.

Mit der Genehmigungspflicht solle ein System zur Bekämpfung des Wohnungsmangels geschaffen werden, „um der Verschlechterung der Bedingungen für den Zugang zu Wohnraum und der Verschärfung der Spannungen auf den Immobilienmärkten Rechnung zu tragen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt“. Die Maßnahmen seien verhältnismäßig und das angestrebte Ziel könne nicht durch eine mildere Regelung erreicht werden.

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