EU-Heizungsverbot: Build Europe warnt EU-Kommission

Build Europe, der europäische Dachverband des BFW, warnt die EU-Kommission in einem Brief vor einem Quasi-Heizungsverbot. Ein Entwurf der Energieabteilung der Kommission, DG Energy, sieht vor, ab 2029 Heizungen mit einem Wirkungsgrad unter 115% zu verbieten. In einem Brief an EU-Kommissarin Kadri Simson übt Build Europe scharfe Kritik an den Plänen.

Im April 2023 hat DG Energy einen Entwurf für eine überarbeitete Ökodesign-Richtlinie vorgelegt. Darin ist vorgesehen, ab 2029 das Inverkehrbringen von Heizungen mit einem Wirkungsgrad von unter 115% zu verbieten. Damit blieben lediglich Wärmepumpen und Hybrid-Lösungen übrig. Der Entwurf, der ausdrücklich nicht die offizielle Position der EU-Kommission darstellt, wird Ende dieses Jahres beraten.

Vertreter von Build Europe und dem BFW haben in Brüssel Gespräche mit dem Verfasser des Entwurfs sowie Abgeordneten des EU-Parlaments geführt. Nach diesen Gesprächen haben Build Europe und der BFW einen Brief an EU-Kommissarin Simson verfasst, den Sie hier im Wortlaut finden.

Sehr geehrter Frau Kommissarin Simson,


Build Europe vertritt mehr als 60 % der Wohnungsbaukapazitäten der EU und 17 Staaten und dient als Stimme der europäischen Bauträger und Bauherren. Wir möchten das jüngste Arbeitsdokument über Ökodesign-Anforderungen an Raumheizgeräte ansprechen. Dieses Dokument wurde zwar nicht von der Kommission formell gebilligt, doch ist es aus den Diskussionen auf dem Ökodesign-Konsultationsforum am 27. April 2023 hervorgegangen.

Gemeinsam mit unseren Mitgliedern befürworten wir den von der Kommission eingeschlagenen Weg hin zu einer breiteren Einführung von Wärmepumpen und das in Ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament vom August formulierte Ziel, die Energieeffizienzstandards für Raumheizgeräte zu verbessern. Allerdings haben wir erhebliche Bedenken. Unsere Hauptbefürchtung bezieht sich auf den im Mai veröffentlichten Entwurf der DG ENERG, der auf eine Mindestheizenergieeffizienz von 115% ηs hindeutet, wie in Anhang II, Artikel (a) und (c) dargestellt. Build Europe lehnt diesen Vorschlag entschieden ab. Die Festlegung der Effizienzschwelle auf 115% würde nicht die technologische Vielfalt fördern, sondern fast ausschließlich eine bestimmte Technologie, nämlich Wärmepumpen, begünstigen.

Build Europe und seine Mitglieder verfolgen aktiv die Klimaziele. Während wir als Wohnungsbauer den Wert von Wärmepumpen anerkennen, sollten sie von der Europäischen Kommission nicht als einzige akzeptable Technologie betrachtet werden und sie sollten nicht der einzige Fokus der EU-Gesetzgebung sein. Es gibt andere effektive Heizlösungen wie Biomasse, Biogas, Holzpellets, Solar-Hybrid-Heizkessel und Mikro-KWK. Durch die Festlegung einer Effizienznorm von 115% riskiert die EU, die Nutzung dieser wertvollen Alternativen einzuschränken oder sogar zu unterbinden, was sich nachteilig auswirkt für unseren vielfältigen Ansatz zur Erreichung der Klimaziele.

Die Erreichung unserer Klimaziele erfordert eine drastische Umgestaltung der europäischen Wirtschaft. Um dies zu erreichen, brauchen unsere Industrien und Bürger das innovative Potenzial, das ein freier Markt bieten kann. Es ist unmöglich, genau vorherzusagen, welche umweltfreundliche Heiztechnologie in zehn Jahren die beste sein wird, und die Gesetzgebung sollte angesichts der Ungewissheit nicht nur eine Option bevorzugen. Dennoch scheint der Entwurf der DG Energie ausschließlich Wärmepumpen zu berücksichtigen (und folglich zu bevorzugen). Aus diesem Grund fordert Build Europe die Europäische Kommission nachdrücklich auf, diesen gesetzgeberischen Ansatz zu überdenken.

Wir erkennen Ihre Zusicherungen gegenüber dem Europäischen Parlament über mögliche Ausnahmen für schwierigen Einbauszenarien an. Nichtsdestoweniger vertrauen wir darauf, dass Sie unsere Sichtweise in Betracht ziehen werden, einen ausgewogenen Ansatz für die Ökodesign-Anforderungen für Raumheizgeräte zu berücksichtigen.

Wir hoffen, dass Sie unsere Haltung in dieser Frage verstehen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas Ibel
Präsident, Build Europe

Filiep Loosveldt
Managing Director, Build Europe

Mehr über die Ökodesign-Richtlinie:

Im April 2023 legte die Europäische Kommission im Rahmen einer regulären Revision einen Entwurf für eine überarbeite delegierte Verordnung zur Mindesteffizienz von Heizgeräten vor (Zusammenfassung des Vorschlags). Der Vorschlag wurde im Kontext der „Save Energy“-Mitteilung erstellt, die Teil des am 18. Mai 2022 veröffentlichten REPower-EU Pakets war. Durch Letzteres wurden als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ambitioniertere energiepolitische Ziele der Europäischen Union formuliert.

Die Kommission wird in der Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (EU 2017/1369) ermächtigt, delegierte Verordnungen zu erlassen, um technische Anforderungen an energieverbrauchende Produkte zu definieren. Die Verordnung ist komplementär zur Ökodesign-Richtlinie (2009/125/EG). Mit dem nun laufenden Verfahren sollen adäquate Vorgaben für neue Heizungen, die ab 2029 verbaut werden, geschaffen werden.

Der Kommissionsvorschlag sieht ab 2029 einen Wirkungsgrad von mindestens 115% für Heizgeräte vor. Dies soll sowohl für einzelne Heizgeräte (bspw. Wärmepumpen) als auch für Hybrid-Systeme wie bspw. eine Kombination aus Brennstoff-Heizungen (z. B. Erdgas, synthetische Kraftstoffe oder Biogas) und für Solarkollektoren gelten.

Delegierte Verordnungen werden im sogenannten Ausschuss-Verfahren in Zusammenarbeit mit Expertengremien, u. a. mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitgliedsstaaten auf Basis eines Entwurfes der Europäischen Kommission erarbeitet. Im hier relevanten Verfahren ist das Konsultationsforum Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung als Expertengruppe zuständig. Bevor eine solche Verordnung rechtskräftig wird, haben das Europäische Parlament und der Rat der EU jedoch die Möglichkeit Einspruch gegen eine delegierte Verordnung einzulegen.

Der Entwurf einer Durchführungsverordnung wird aktuell von der Europäischen Kommission vorbereitet. Dazu wird eine entsprechende Konsultation folgen. Die Annahme des Vorschlags für den finalen Rechtsakt ist für das dritte Quartal 2023 vorgesehen. Weitere Informationen zu dem Vorhaben finden sich auf der Website der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. (Quelle: EU Info Juni/Juli 2023)

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