Im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen ist am 16. März das von den Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegte Heizkostenzuschussgesetz (20/689) mit Änderungen verabschiedet worden. Für die Vorlage stimmten die Koalitionsfraktionen sowie die Fraktion Die Linke bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Ablehnung durch die CDU/CSU-Fraktion. Der Entwurf soll am Donnerstag abschließend im Plenum beraten werden.
Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte und angenommene Änderungsantrag sieht gegenüber dem ursprünglichen Entwurf eine Verdoppelung des einmaligen Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger vor. Statt der bisher geplanten 135 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt solle es 270 Euro geben. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 Euro und 70 Euro für jedes weitere Familienmitglied fließen. Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, sollen demnach einmalig 230 Euro erhalten. Zudem sollen alle Berechtigten den Zuschuss ohne Antragstellung erhalten. Der Bund stelle für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung. Mehr als zwei Millionen Menschen sollen laut Entwurf vom Zuschuss profitieren. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten.
Die Regierungsfraktionen betonten, dass die Anpassungen nötig geworden seien, weil sich die Energiepreise seit der ersten Berechnung im November 2021 extrem erhöht hätten. Mehr als zwei Millionen Menschen würden diese Hilfe nun unbürokratisch und zeitnah erhalten (hib Nr. 114 vom 16.03.2022).